Art 56 Abs 1, 3 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Tschechischen Republik vom 31. 12. 1994 (Dienstleistungsverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Tschechischen Republik, Verpflichtung der Vertragsparteien schrittweise Erbringung von Dienstleistungen zu erlauben; erforderliche Maßnahmen zur schrittweisen Durchführung durch Assoziationsrat)