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VfGH 28. 6. 2002, B 305/00 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/1669ZfV 2003, 776 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 10 Abs 2 Z 1 lit a ArbeiterkammerG ( Verfassungsbestimmung, Ausnahme von der Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer, Arbeitnehmer von Gebietskörperschaften, in Vollziehung der Gesetze tätige Dienststelle; Landesbaudirektion beim Amt der Oö Landesregierung, Abteilung Hochbau)

VfGH 28.06.2002 , B 305/00

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