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VwGH 18. 9. 2002, 98/07/0114 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2003/1645ZfV 2003, 756 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 22 Abs 1 WRG 1959 (persönliche oder dingliche Gebundenheit der Wasserbenutzungsrechte; bei nicht ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen ist die Bewilligung auf die Person des Wasserberechtigten beschränkt; bei allen anderen Wasserbenutzungsrechten ist Wasserberechtigter der jeweilige Eigentümer der Betriebsanlage oder Liegenschaft, mit der diese Rechte verbunden sind; Eigentumsbegriff knüpft an jenen des Zivilrecht an)

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