§ 13a AVG (Manuduktionspflicht; Verdrängung durch unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht hinsichtlich der Folgen einer allfälligen Verletzung des § 13a AVG )
§ 61 Abs 3 AVG (Verlängerung der Rechtsmittelfrist bei Angabe einer längeren Frist in der Rechtsmittelbelehrung; Belehrung über eine Antragsfrist keine Rechtsmittelfristbelehrung; Verdrängung durch unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht wie vorhin)