§ 52 AVG (Sachverständige, Beiziehung zur Beweisaufnahme, keine eigenmächtige Beurteilung von Fachfragen durch Behördenorgane, wenn besonderes Fachwissen nicht vorliegt, Beurteilung des Gesundheitszustandes bzw des aktuellen psychischen Zustandes einer Partei während einer Verhandlung, Asylverfahren)
VwGH 18.04.2002 , 2001/01/0023