§ 37 AVG (Begründungsmangel bei der Feststellung des Sachverhalts; Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt; Feststellung der Einhaltung der zulässigen Immissionswerte, Begründungsmangel; wegen Nichtnachvollziehbarkeit des SV-GA Sachverhalt ergänzungsbedürftig)
VwGH 26.04.2002 , 2000/06/0006