§ 31 Abs 3 VStG (Strafbarkeitsverjährung, keine, Bescheidverkündung nach Unterbrechung und Fortsetzung der Verhandlung)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, als erwiesen angenommene Tat)
§ 51h Abs 4 VStG (Verhandlungen vor den unabhängigen Verwaltungssenaten, Schluss der Verhandlung, Verkündung des Bescheides)