§ 37 Tir StrG (Straßen, Anforderungen)
§ 40 Abs 1 Tir StrG (Neubau einer Straße, Straßenbaubewilligung)
§ 62 Abs 1 Tir StrG (Straßenbauvorhaben, Bewilligung; Einwendung des fehlenden Bedarfs; Verbindung zwischen bestehender Gemeindestraße und öffentlichem Interessentenweg im öffentlichen Interesse; bereits bestehende, asphaltierte Straße)