Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
§ 88 Abs 5 SPG (Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte, Ausübung unmittelbarer sicherheitsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; Rechtmäßigkeit der Verwendung personenbezogener Daten, Vorgehen des UVS nach § 14 Abs 3 DSG )