§ 22 Abs 3 SPG (gefährlicher Angriff, Anwendung der StPO)
§ 31 Abs 2 Z 5 SPG (Richtlinien für das Einschreiten)
§ 89 SPG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten)
§ 22 Abs 3 SPG (gefährlicher Angriff, Anwendung der StPO)
§ 31 Abs 2 Z 5 SPG (Richtlinien für das Einschreiten)
§ 89 SPG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten)