§ 16 Abs 2 und 3 SPG (gefährlicher Angriff, Definition)
§ 65 Abs 1 SPG vor Nov BGBl I 1999/146 (erkennungsdienstliche Behandlung, Ermächtigung, Verdacht, einen gefährlichen Angriff begangen zu haben)
§ 73 Abs 1 Z 4 SPG (Löschen erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen, wenn gegen Betroffenen kein Verdacht mehr besteht, einen gefährlichen Angriff begangen zu haben, außer Vorliegen konkreter Umstände über Begehen weiterer gefährlicher Angriffe durch Betroffenen)