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VwGH 15. 11. 2000, 2000/01/0065 (POLIZEIRECHT)

JudikaturPOLIZEIRECHTZfV 2003/1554ZfV 2003, 723 Heft 6 v. 5.1.2004

Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, keine, Vollziehung eines richterlichen Befehls; Überschreitung des gestellten Ermächtigungsrahmens, gerichtlicher Haftbefehl umfasst nicht automatisch Hausdurchsuchung, präzise Feststellungen über Erfordernisse zur Durchführung des Gerichtsauftrages)

§§ 67a Abs 1 Z 2, 67c AVG (ebenso)

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