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VwGH 15. 11. 2000, 99/01/0427 (POLIZEIRECHT)

JudikaturPOLIZEIRECHTZfV 2003/1548ZfV 2003, 719 Heft 6 v. 5.1.2004

Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG (unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt; keine, bloße Untätigkeit der Organe)

§ 67a Abs 1 Z 2 AVG (ebenso)

§ 67c Abs 1 AVG (ua sechswöchige Beschwerdefrist, Fristbeginn ab Kenntnis der Maßnahme, Ermittlungspflicht)

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