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VwGH 19. 6. 2002, 2002/05/0412 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1534ZfV 2003, 711 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Heimatgemeinde Alberschwende, seit zehn Jahren in Wien, Gendarm, im BMI verwendet; Wochenpendeln unrealistisch, Hauptwohnsitz Wien)

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