§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Heimatgemeinde Alberschwende, seit zehn Jahren in Wien, Gendarm, im BMI verwendet; Wochenpendeln unrealistisch, Hauptwohnsitz Wien)