§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Leben mit Ehefrau und Kind in Salzburg, Schulbesuch in Salzburg; Wohnsitz in Wien in diesem Fall der eines Wochenpendlers)
§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)