§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Berufstätigkeit kommt besondere Bedeutung zu, Leben mit Ehegattin; Rechtsanwalt mit Kanzlei in Salzburg, Antritt des Weges zur Arbeit von Wien behauptet)