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VwGH 16. 10. 2002, 99/03/0339 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2003/1514ZfV 2003, 707 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 64 Abs 5 KFG idF BGBl I 1997/120 (Lenken mit ausländischer Lenkerberechtigung für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich zulässig, aber begrenzt mit zwei Jahren ab Begründung des Hauptwohnsitzes; Meldung nach dem Meldegesetz hiefür nicht entscheidend)

§ 1 Abs 7 HauptwohnsitzG (Hauptwohnsitz, Begriff; Meldung nach MeldeG nicht entscheidend)

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