§ 94 Krnt JagdG 2000 (Jagdverwaltungsbeirat, Wahl)
§ 20 Abs 1 V der Krnt LReg betr die Wahl der weiteren Mitglieder des Jagdverwaltungsbeirates LGBl 1978/113 idF 1981/1 (Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge durch den Bürgermeister; frühestens am 9., spätestens am 7. Tag vor dem Wahltag; strikter Wortlaut)