§ 2 Abs 6 Vlbg GVG (Begriffsbestimmungen, Erwerb zu Ferienzwecken, Errichtung oder Nutzung von Ferienwohnungen oder Überlassung an Dritte zu diesem Zweck)
§ 5 Abs 3 Vlbg GVG (Voraussetzung für die Genehmigung, Rechtserwerb zu Ferienzwecken, Zulässigkeit nach raumplanerischen Vorschriften; Untersagung des Erwerbs einer Ferienwohnung ohne Vorliegen einer entsprechenden Widmung)