§ 366 Abs 1 Z 2 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Errichtung oder Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung, alternative Straftatbestände; konkrete Umschreibung der gesetzten Maßnahmen, keine)
§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Tatzeit, ausreichende Umschreibung, keine)