Art 119a Abs 5 B-VG (Vorstellung in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches; aufhebender Bescheid durch Aufsichtsbehörde, Rechtsverletzung der Vorstellung erhoben habenden Partei soweit Bindung der Gemeindebehörden; Rechtsverletzung durch nichttragende Begründungselemente, keine)
VwGH 04.09.2002 , 2002/04/0111