§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Moslem in Bosnien-Herzegowina, Zeuge zahlreicher Kriegsverbrechen)
VwGH 18.04.2002 , 2001/01/0146
Die bel Beh hat sich nur mit der „allgemeinen Lage“ in Bosnien-Herzegowina beschäftigt, jedoch keinerlei Feststellungen zu den Angaben des Bf (wonach ehemalige Kriegsverbrecher in ganz Bosnien versuchen, Zeugen aus dem Weg zu räumen, da sie Angst haben, vor dem Haager-Kriegsverbrechertribunal angeklagt und verurteilt zu werden) - die gegebenenfalls eine spezif Betrachtungsweise erfordern - getroffen (vgl zur „Zeugenproblematik“, wenngleich unter etwas anderem Gesichtspunkt, auch das im Akt erliegende „Positionspapier“ von UNHCR vom August 2000, S 17). Da die vom Bf dargestellte Bedrohungssituation erkennbar - zumindest auch - einen ethnisch motivierten Hintergrund hätte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bel Beh bei Beschäftigung mit diesem Vorbringen zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre. Aufhebung wegen VerfMängeln.