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VwGH 18. 4. 2002, 2001/01/0146 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2003/1470ZfV 2003, 691 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Moslem in Bosnien-Herzegowina, Zeuge zahlreicher Kriegsverbrechen)

VwGH 18.04.2002 , 2001/01/0146

Die bel Beh hat sich nur mit der „allgemeinen Lage“ in Bosnien-Herzegowina beschäftigt, jedoch keinerlei Feststellungen zu den Angaben des Bf (wonach ehemalige Kriegsverbrecher in ganz Bosnien versuchen, Zeugen aus dem Weg zu räumen, da sie Angst haben, vor dem Haager-Kriegsverbrechertribunal angeklagt und verurteilt zu werden) - die gegebenenfalls eine spezif Betrachtungsweise erfordern - getroffen (vgl zur „Zeugenproblematik“, wenngleich unter etwas anderem Gesichtspunkt, auch das im Akt erliegende „Positionspapier“ von UNHCR vom August 2000, S 17). Da die vom Bf dargestellte Bedrohungssituation erkennbar - zumindest auch - einen ethnisch motivierten Hintergrund hätte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bel Beh bei Beschäftigung mit diesem Vorbringen zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre. Aufhebung wegen VerfMängeln.

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