§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung, Türkei, Kurden alevitischen Glaubens; schwierige Lage ethnischer oder religiöser Minderheiten allein nicht ausreichend, Prüfung zusätzlicher individueller Gefährdung, Brandanschläge; beabsichtigte Vertreibung des Asylwerbers, asylrelevante Intensität)
VwGH 31.01.2002 , 2000/20/0358