§ 61 Abs 1 FrG (Schubhaft, Gründe; Verdacht der „Schwarzarbeit“, keine entgegenstehenden Beweismittel, die Rechtfertigung stützen konnten; keine polizeiliche Meldung, Besitz geringfügiger Barmittel)
§§ 72, 73 FrG (Beschwerde an den und Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat, Schubhaftbeschwerde)