§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Kosovo; Prüfung der Effektivität staatlichen Schutzes, Bedrohung von Minderheiten, Ehegatte einer Halb-Serbin)
VwGH 11.06.2002 , 2000/01/0480
Obwohl der Bf (ethn Albaner aus dem Kosovo) schon in seiner Stellungnahme gegenüber der ErstBeh und im Rahmen der mündl BerufungsVerh seine Furcht vor Verfolgung auf das Durchschlagen der aus Gründen der Nationalität gegen seine Ehefrau als „Halb-Serbin“ gerichteten Verfolgungsverhandlungen gründete, traf die bel Beh zwar umfangreiche Feststellungen über die (zu erwartende) Lage von Kosovo-Albanern und über den (effektiven) Schutz von Kosovo-Albanern vor Übergriffen, sie unterließ jedoch ebensolche Feststellungen im Bezug auf Angehörige von Mitgliedern der ethn Minderheit, der die Ehefrau des Bf angehört, zumal die bel Beh selbst im Rahmen ihrer Feststellungen zur Person des Bf die besondere Stellung dieser Minderheit innerhalb des Kosovos hervorhob. Anhand der von der bel Beh getroffenen, Feststellungen lässt sich zwar eine Verfolgung der Kosovo-Albaner (von staatl und nichtstaatl Seite) ausschließen, nicht jedoch eine solche Gefahr für die im Kosovo verbliebenen Minderheiten; gänzl enthält sich die bel Beh einer diesbezügl Aussage über Angehörige von Halb-Serben, insb, inwieweit diese im Falle einer Verfolgung von nichtstaatl Seite effektiven Schutz von staatl oder internationalen Kräften erwarten können (VwGH 14.05.2002, 2001/01/0140 bis 143 siehe unten). Aufhebung wegen VerfMängeln.