§ 28 Abs 1 PVG (Personalvertreter, dienstrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Zustimmung des Ausschusses; Zustimmung erst während des Berufungsverfahrens, Sanierung)
§ 95 Abs 2 BDG (Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen, Tatsachenfeststellung eines Strafgerichtes, Bindungswirkung)