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VwGH 18. 9. 2002, 2002/07/0073 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2003/1437ZfV 2003, 679 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 37 Abs 6 TFLG 1996 idF LGBl 1998/77 (Aufsicht über die Agrargemeinschaften; Streitigkeiten; Beschlüsse, die gegen dieses Gesetz oder gegen den Regulierungsplan einschließlich eines Wirtschaftsplanes oder einer Satzung verstoßen und dabei wesentliche Interessen der Agrargemeinschaft oder ihrer Mitglieder verletzen, sind von der Agrarbehörde aufzuheben; nur Aufhebung von Beschlüssen, die wesentliche Interessen der Agrargemeinschaft oder ihrer Mitglieder verletzen, vorgesehen; Berechtigung der Aufsichtsbehörde zur amtswegigen Behebung von Beschlüssen)

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