§ 1 Z 2 MinRoG (Gewinnen mineralischer Rohstoffe; Lösen oder Freisetzen und damit zusammenhängende vorbereitende, begleitende oder nachfolgende Tätigkeiten; Schotterabbau; Abziehen der Humusschicht)
§ 204 MinRoG (Übergangsbestimmung, Voraussetzung auch eines tatsächlichen - nicht nur juristisch - bestehendes Abbaues)