vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 22. 1. 2002, 2000/09/0119 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 2003/1424ZfV 2003, 673 Heft 6 v. 5.1.2004

§ 2 Abs 2 AuslBG (Beschäftigung, Begriff; Verwendung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit, Bordellbetreiber)

VwGH 22.01.2002 , 2000/09/0119

Im BeschwFall ist die Beh aufgrund der Angaben der Erhebungsorgane davon ausgegangen, dass in dem in Rede stehenden Einfamilienhaus ein Bordell betrieben werde. Hinzu kommt, dass die Ausländerin ausdrückl selbst die Animiertätigkeit sowie die Prostitution durch andere Bewohnerinnen dieses Hauses dargetan hat. Hierüber wollte der Bf zwar nichts gewusst haben, er stellt dies aber konkret nicht in Abrede. In diesem Zusammenhang erhebt sich aber für den unbefangenen Betrachter die Frage, welchen Vorteil der Bf durch die Anmietung eines Einfamilienhauses zu gewinnen hoffte, das er selbst nur sporad - allenfalls zu den Wochenenden - bewohnt haben will, und für welches die Mieten nach seinen Angaben von den tatsächl Bewohnerinnen direkt an den Vermieter bezahlt worden sein sollen, ohne dass ihm zumindest ein Differenzbetrag (etwa als Untermietzins) zugekommen wäre. Dass die bel Beh eine derart altruist Haltung des Bf bei der Beurteilung der Gesamtumstände als nicht glaubwürdig eingestuft hat, ist nicht als rechtswidrig zu erkennen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!