§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Organisationsänderung, Auflassung der Dienststelle, Versetzung an neu geschaffene Dienststelle; wesentliche Änderung des Aufgabenereiches)
§ 40 Abs 3 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, keine, gleiche Wertigkeit des ArbPl)