§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbehörde, Sache im Sinne des § 66 Abs 4 ; zur Sache einer Berufung gegen eine Beschlagnahme gehört nicht die E über einen Herausgabeantrag)
VwGH 29.04.2002, 96/17/0431
(S Verwaltungsstrafrecht)
§ 66 Abs 4 AVG (Berufungsbehörde, Sache im Sinne des § 66 Abs 4 ; zur Sache einer Berufung gegen eine Beschlagnahme gehört nicht die E über einen Herausgabeantrag)
VwGH 29.04.2002, 96/17/0431
(S Verwaltungsstrafrecht)