Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation; keine; Bescheid, keiner; bloße Bekanntgabe eines Rechtsstandpunktes; normativer Gestaltungswillen, keiner)
VwGH 26.06.2002, 2002/04/0068
Auch formlose Schreiben einer Beh können Be sein, vorausgesetzt allerdings, es geht aus der Erledigung eindeutig der Wille der Beh hervor, gegenüber einer indiv bestimmten Person eine konkrete VerwAngelegenheit normativ zu regeln.