Art 131 Abs 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Beschwerdelegitimation; Bescheidspruch, negative Entscheidung hinsichtlich Berufungslegitimation der beschwerdeführenden Partei)
§ 10 AVG (Vollmacht; Begründung erst nach Fristablauf einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, nachträgliche Rechtfertigung der vom Bevollmächtigten gesetzten Verfahrenshandlung, keine)