§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes; Berufung auf das Eigentumsrecht; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung; Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 113 Abs 2b Nö BauO 1976 kann durch Abbruchauftrag nicht verletzt sein, Beschwerde gegen Abbruchauftrag unzulässig, sofern nur dieses Recht geltend gemacht)