§ 1 BundesvergabeG (Geltungsbereich; entgeltliche Lieferaufträge, ua einschließlich Nebenarbeiten wie Verlegen und Installation; Montage von gelieferten Vorhangschienen und Vorhängen, Nebenarbeit zum Kauf)
§ 2 Z 1, 2 BundesvergabeG (entgeltliche Bauaufträge, Geltung; keine bei Montage von gelieferten Vorhangschienen und Vorhängen)