§ 37 Abs 1 lit k Krnt VeranstaltungsG (Spielapparate oder Geldspielapparate, die den Bestimmungen des Gesetzes nicht entsprechen, Aufstellen oder Betreiben, Aufstellen oder Betreiben von mehr als drei Spielapparaten oder Geldspielapparaten, oder sonst Verstoß gegen § 8 Abs 7 ; Verwaltungsübertretung; Duldung der Aufstellung eigener Straftatbestand)