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VwGH 23. 5. 2002, 2002/05/0126 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2003/1283ZfV 2003, 590 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in einer Gemeinde Gemeldeter, dort weiterhin den Hauptwohnsitz behält; Einleitung über Antrag des Bürgermeisters)

VwGH 23.05.2002, 2002/05/0126

Der Hinweis des mitbet Bgm in seiner Gegenschrift, wenn vor der Volkszählung bereits in einer gesetzl Regelung auch die „Zweitwohnsitzer“ bei den Ertragsanteilen [gemeint ist die Aufteilung im Rahmen des Finanzausgleiches] Berücksichtigung gefunden hätten, „wäre uns allen viel Ärger und zusätzl VerwArbeit erspart geblieben“, ist zwar ganz zutreffend, vermag aber am VerfErgebnis nichts zu ändern.

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