§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in einer Gemeinde Gemeldeter, dort weiterhin den Hauptwohnsitz behält; Einleitung über Antrag des Bürgermeisters)
VwGH 23.05.2002, 2002/05/0126
Der Hinweis des mitbet Bgm in seiner Gegenschrift, wenn vor der Volkszählung bereits in einer gesetzl Regelung auch die „Zweitwohnsitzer“ bei den Ertragsanteilen [gemeint ist die Aufteilung im Rahmen des Finanzausgleiches] Berücksichtigung gefunden hätten, „wäre uns allen viel Ärger und zusätzl VerwArbeit erspart geblieben“, ist zwar ganz zutreffend, vermag aber am VerfErgebnis nichts zu ändern.