§ 24 Abs 1 Stmk JagdG 1986 (freihändige Verpachtung einer Gemeindejagd durch Beschluss des Gemeinderates)
§ 24 Abs 3 Stmk JagdG 1986 (Pächtervorschlag für die freihändige Vergabe durch mehr als die Hälfte der kammerzugehörigen Grundbesitzer, kein Einspruchsverfahren gegen einen darüber gefassten Gemeinderatsbeschluss; Zurückziehung von Unterstützungserklärungen)