§ 79 GewO 1994 idF BGBl I 1997/115 (Betriebsanlagen, zusätzliche Auflagenvorschreibung, Voraussetzungen; Schutz vor Gesundheitsgefährdungen, Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, keines; Nachbarn, Vorschreibung eines bestimmten Emissionsverhindernden Verhaltens, keine)
VwGH 26.06.2002, 2000/04/0113