§ 7 Abs 4 Z 1 FrG 1997 (Verfahren zur Erteilung eines weiteren Aufenthaltstitels; Ausweisung; Versagungsgrund; Aufenthaltserlaubnis für den ausschließlichen Zweck des Studiums; Gefährdung öffentlicher Interessen; Studienerfolg; „Ergänzungsprüfung aus Deutsch“, keine; Prüfung der Zulässigkeit der Ausweisung; private Interessen)
§ 10 Abs 2 Z 3 FrG 1997 (ebenso)