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VwGH 25. 4. 2002, 2002/07/0005 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2003/1224ZfV 2003, 563 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 51 Abs 3 Flurverfassungs-Landesgesetz (Bgld) (Befugnis des Obmanns, die Agrargemeinschaft nach Außen hin zu vertreten; Erfordernis einer nach Außen gerichteten Willenserklärung des Obmanns)

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