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VwGH 28. 5. 2002, 2001/11/0339 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2003/1219ZfV 2003, 560 Heft 5 v. 4.11.2003

§ 103 Ärztegesetz 1998 (Gebühren von Waisenversorgung; Obergrenze - bei Vorhandensein mehrerer Waisen darf die Waisenversorgung insgesamt das Zweifache der Alters- oder Invaliditätsversorgung nicht übersteigen)

§ 26 Abs 1 Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Höhe der Waisenversorgung, für jede Halbwaise 3.300 S)

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