§ 23 Abs 1 Stmk ROG 1974 (Bauland; Flächen, die dem voraussichtlichen Baulandbedarf für die zu erwartende Siedlungsentwicklung in der Gemeinde und kumulative weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Bebauungseignung)
§ 23 Abs 1 Stmk ROG 1974 (Bauland; Flächen, die dem voraussichtlichen Baulandbedarf für die zu erwartende Siedlungsentwicklung in der Gemeinde und kumulative weitere Voraussetzungen hinsichtlich der Bebauungseignung)