§ 84 Abs 1 ASchG (Präventivfachkräfte, Aufzeichnungen über Einsatzzeit und Tätigkeiten; Kontrollrecht der Organe der Arbeitsinspektion; Führung der Aufzeichnungen muss Kontrolle ermöglichen)
§ 130 Abs 1 Z 27 ASchG (Strafbestimmungen, Arbeitgeber; Verantwortlichkeit für gesetzliche Aufgabenerfüllung durch Arbeitsmediziner)