§ 79 Abs 1 ASchG (Bestellung von Arbeitsmedizinern; Arbeitgeberpflicht, drei Erfüllungsmöglichkeiten; Überwachungs- und Kontrollpflicht)
§ 83 Abs 9 ASchG (gemeinsame Bestimmungen, Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, Enthebung durch Bestellung von Präventivfachkräften, keine; Übertragung der Verantwortlichkeit auf Präventivfachkräfte, keine)