§ 38 Abs 3 Z 1 BDG 1979 (Änderung der Verwaltungsorganisation, maßgebliche Änderung des Arbeitsplatzes, keine, niedrigere Wertigkeit)
§ 40 Abs 2 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, keine, weitgehende Identität des ArbPl, niedrigere Wertigkeit)