§ 2 F-VG (Kostentragung durch Gebietskörperschaften; Aufwand, der sich aus der Besorgung ihrer Aufgaben ergibt; mittelbare Bundesverwaltung, Verwaltung durch UVS, funktionelle Zurechnung zum Bund für den Zweckaufwand ungeachtet der Weisungsfreiheit der UVS)
§ 82 Abs 1 B-VG (Gerichtsbarkeit, Bundessache)