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VfGH 8. 10. 2002, V 21/02 (FORSTRECHT)

JudikaturFORSTRECHTZfV 2003/1155ZfV 2003, 512 Heft 4 v. 8.9.2003

§ 43, 44 Tiroler Waldordnung (Weidplätze, Weidezeiten, Anzahl der Weidetiere; mangelnde gesetzliche Grundlage der Verknüpfung der in einer Verordnung festgelegten Berechtigungen mit einer zivilrechtlichen Verpflichtung)

VfGH 08.10.2002, V 21/02

Die V der Forsttagsatzungskommission bildet in ihrem gesamten Umfang den Gegenstand des vorliegenden (Individual-) A nach Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG. Der A-Steller, ein Schafhalter mit dem Wohn- und Betriebssitz in Nassereith, begehrt, die angef V zur Gänze (hilfsweise Wortfolgen der Z 1 oder die Z 2 oder die Z 4 lit d oder die in der V genannten „Maßnahmen bei Nichteinhaltung“) als gesetzwidrig aufzuheben. Zur A-Berechtigung beruft sich der Einschreiter auf seine Tätigkeit als Schafhalter.

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