§ 43, 44 Tiroler Waldordnung (Weidplätze, Weidezeiten, Anzahl der Weidetiere; mangelnde gesetzliche Grundlage der Verknüpfung der in einer Verordnung festgelegten Berechtigungen mit einer zivilrechtlichen Verpflichtung)
VfGH 08.10.2002, V 21/02
Die V der Forsttagsatzungskommission bildet in ihrem gesamten Umfang den Gegenstand des vorliegenden (Individual-) A nach Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG. Der A-Steller, ein Schafhalter mit dem Wohn- und Betriebssitz in Nassereith, begehrt, die angef V zur Gänze (hilfsweise Wortfolgen der Z 1 oder die Z 2 oder die Z 4 lit d oder die in der V genannten „Maßnahmen bei Nichteinhaltung“) als gesetzwidrig aufzuheben. Zur A-Berechtigung beruft sich der Einschreiter auf seine Tätigkeit als Schafhalter.